AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Neuwirth Medical Products GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Neuwirth Medical Products GmbH, Am Südkreisel 5, 63868 Großwallstadt (nachfolgend „Verkäufer") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Kunde").

(2) Der Verkauf erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden, insbesondere Händler, Kliniken, Arztpraxen, Labore und medizinische Einrichtungen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder diese AGB ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn der Verkäufer sich mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Dieses Zustimmungserfordernis sowie diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere die Präsentation und Bewerbung der Ware im Onlineshop des Verkäufers unter https://shop.neumedpro.de/ (nachfolgend „Onlineshop") stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die beschriebenen Waren zu bestellen und seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.

(2) Über den Onlineshop kommt ein Vertrag wie folgt zustande: Nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung in seinem Nutzerkonto kann der Kunde die Produkte zunächst unverbindlich in den virtuellen Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt[PS1] . Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“[PS2]  gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail[PS3] , stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch Zugang einer Annahmeerklärung des Verkäufers zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird. Der Verkäufer wird die Annahme innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt der Verkäufer innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, gilt die Bestellung des Kunden als nicht angenommen.

(4) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AGB werden dem Kunden mit Annahme des Vertragsangebots bzw. im Rahmen der Lieferung zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch den Verkäufer erfolgt nicht. Einzelne Transaktionen findet der Kunde in seinem Nutzerkonto[PS4] .

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versandkosten, sofern solche anfallen.

(2) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Das Recht des Verkäufers, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr und Kosten des Kunden im Sinne eines Versendungskaufs. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt.

(2) Teillieferungen sind zulässig; die Versandkosten erhöhen sich dadurch für den Kunden nicht.

(3) Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz. Erfolgt im Einzelfall der Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, so ist der Kunde für eine ordnungsgemäße Einfuhrverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten sowie alle sonstigen mit der Einfuhr verbundenen Kosten.

(4) Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich erstatten.

(5) Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

§ 5 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(3) Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).

(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstiger Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich bzw. in Textform Anzeige zu machen.

(5) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung, bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(6) Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Aus- und Einbaukosten.

(7) Ist die vom Verkäufer gelieferte Ware mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel an der gelieferten Sache beseitigen (Nachbesserung) oder gegen Rückgabe der fehlerhaften Sache eine neue mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(8) Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde dem Verkäufer die mangelhafte Sache auf Verlangen des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht.

(9) Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten bleiben unberührt.[PS5] 

(10) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und dieser AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

(11) Aus der Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte, die auf grober oder vorsätzlicher unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

(12) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet der Verkäufer eine Bereitstellung und gegebenenfalls eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernimmt der Verkäufer insoweit keine Haftung.

(13) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein.

§ 6 Retouren, Rücksendungen und Kulanzrücknahmen

(1) Soweit die gelieferte Ware mangelfrei ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückgabe oder Rücknahme. Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich ausschließlich nach § 5 dieser AGB.

(2) Der Verkäufer kann im Einzelfall auf Anfrage des Kunden eine Rücknahme mangelfreier Ware aus Kulanz gestatten. Ein Rechtsanspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Die Kulanzrücknahme bedarf in jedem Fall der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

(3) Für die logistische Abwicklung von Rücksendungen ist das vom Verkäufer bereitgestellte Reklamationsformular vollständig auszufüllen und der Rücksendung beizufügen. Ohne Reklamationsformular oder ohne vorherige Genehmigung ist der Verkäufer berechtigt, die Annahme der Rücksendung zu verweigern. Die Pflicht zur Verwendung des Reklamationsformulars lässt die Wirksamkeit einer fristgerechten Mängelanzeige gemäß § 5 dieser AGB unberührt; eine Mängelanzeige in Textform (z.B. per E-Mail) ist unabhängig vom Reklamationsformular wirksam.

(4) Eine Kulanzrücknahme ist ausgeschlossen bei Medizinprodukten,

·       deren Verpackung geöffnet wurde;

·       deren Sterilverpackung beschädigt ist;

·       deren Mindesthaltbarkeitsdatum weniger als sechs (6) Monate beträgt;

·       die benutzt wurden;

·       die unsachgemäß gelagert wurden; oder

·      bei denen die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet ist.

(5) Erfolgt eine Rücknahme aus Kulanz, ist der Verkäufer berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 200,00 EUR netto, zu berechnen.

(6) Rücksendekosten einer Kulanzrücknahme trägt der Kunde.

§ 7 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung des Verkäufers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) vorliegt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Verkäufers bei einfacher Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung des Verkäufers für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (nachfolgend „Vorbehaltsware").

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder sicherheitshalber übereignen und hat die Vorbehaltsware während des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

(3) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

§ 9 Medizinprodukterecht

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für ihn einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften im Zusammenhang mit den gelieferten Medizinprodukten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) sowie das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).

(2) Der Kunde hat die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Medizinprodukte im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen jederzeit zu gewährleisten.

(3) Sicherheitsmeldungen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen des Herstellers sind vom Kunden unverzüglich umzusetzen.

(4) Vorkommnisse und schwerwiegende Vorkommnisse im Sinne der MDR sind vom Kunden unverzüglich dem Verkäufer und den zuständigen Behörden zu melden.

§ 10 Software, Installation, Serviceleistungen und Support

(1) Bei Geräten, die mit Software geliefert werden, ist die einmalige Erstinstallation sowie die Inbetriebnahme grundsätzlich im Kaufpreis enthalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die mit dem Gerät gelieferte Software wird dem Kunden als nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Verwendung im Zusammenhang mit dem erworbenen Gerät überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vorstehend beschriebenen Nutzungszweck hinaus zu nutzen, an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen, öffentlich zugänglich zu machen oder Unterlizenzen zu erteilen. Vervielfältigungen der Software sind nur zulässig, soweit sie für die bestimmungsgemäße Nutzung einschließlich der Fehlerberichtigung oder für die Erstellung einer Sicherungskopie erforderlich sind. Veränderungen, Rückübersetzungen (Dekompilierungen), Disassemblierungen und sonstige Bearbeitungen der Software sind nur im Rahmen der §§ 69d und 69e UrhG zulässig.

(3) Nachträgliche Leistungen, insbesondere Neuinstallation, erneute Einrichtung, Updates, Upgrades, Konfiguration, Datenwiederherstellung, Anpassungen oder sonstige Serviceleistungen, sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Kaufvertrages.

(4) Erfolgen Leistungen gemäß vorstehendem Absatz 3 auf Wunsch des Kunden oder werden sie durch Umstände erforderlich, die nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen, ist der Verkäufer berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der IT-Umgebung des Kunden, Austausch oder Änderung von Hardware, Neuinstallation von Betriebssystemen, Verlust oder Beschädigung von Software oder Daten, Ablauf längerer Zeit seit der Erstinstallation, gesetzlichen oder regulatorischen Änderungen, sicherheitsrelevanten Updates, Standortwechsel des Gerätes, unsachgemäßer Bedienung sowie Eingriffen durch Dritte.

(5) Ein Anspruch auf kostenlose Neuinstallation, kostenlosen Support oder kostenlose Updates besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(6) Serviceleistungen können nach Aufwand, als Pauschale oder gemäß der jeweils gültigen Service- und Preisliste berechnet werden. Dies gilt insbesondere für Remote-Support, telefonischen Support, Vor-Ort-Service, Softwareinstallation, Schulungen, Wartung, Systemprüfung und Wiederinbetriebnahme.

(7) Der Verkäufer ist zur Erbringung nachträglicher Serviceleistungen grundsätzlich nicht verpflichtet. Auch soweit der Verkäufer im Einzelfall oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung Serviceleistungen zu erbringen hat, ist er berechtigt, deren Erbringung abzulehnen, wenn offene Rechnungen bestehen, das Gerät unsachgemäß verwendet wurde, Änderungen durch Dritte vorgenommen wurden oder gesetzliche Anforderungen dies erfordern.

(8) Gesetzliche Verpflichtungen aus dem Medizinprodukterecht, der MDR (EU 2017/745), dem MPDG oder vergleichbaren Vorschriften bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sowie insbesondere den Betroffenenrechten können der Datenschutzerklärung des Verkäufers, abrufbar unter https://shop.neumedpro.de/pages/datenschutzerklarung, entnommen werden.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz des Verkäufers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 


 [PS1]Wir gehen davon aus, dass diese Möglichkeit besteht. Dies ist vom Gesetz vorgeschrieben.

 [PS2]Dies entspricht der vom Gesetzgeber in § 312j BGB vorgesehenen Musterformulierung. Insbesondere im B2B‑Bereich sind jedoch auch abweichende Beschriftungen des Bestellbuttons zulässig. Wichtig ist lediglich, dass für den Kunden eindeutig erkennbar ist, dass er mit Betätigung des Buttons eine rechtsverbindliche Bestellung abgibt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die hier verwendete Beschriftung mit der tatsächlich im Onlineshop eingesetzten Beschriftung übereinstimmt.

 [PS3]Auch insoweit handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe (§ 312i Abs. 1 Nr. 3). Soweit noch nicht erfolgt, empfehlen wir, die automatisierte Übermittlung einer entsprechenden Bestätigung vorzusehen.

 [PS4]Bitte überprüfen Sie diese Informationen auf Ihre Richtigkeit. Art. 246c Nr. 2 EGBGB sieht vor, dass bei online geschlossenen Verträgen darüber informiert werden muss, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

 [PS5]Hier besteht unserer Ansicht nach ein leicht erhöhtes Risiko, dass dieser Ausschluss von einem Gericht als zu weitgehend und im Ergebnis als unwirksam angesehen werden könnte.